Revision eingelegt im Prozeß gegen die Gruppe Freital

In dem am Staatsschutzsenat des OLG Dresden seit dem 07.03.2017 geführten Terrorverfahren gegen die "Gruppe Freital" hat RA Thomas Revision eingelegt.

Am 07.03.2018 verurteilte der Staatsschutzsenat des OLG Dresen den von RA Thomas verteidigten Angeklagten Rico K. wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung und wegen einem weiteren Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord in vier tateinheitlichen Fällen, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten; die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten beantragt.

 

RA Thomas: „Wir halten insbesondere die Verurteilung wegen versuchten Mordes und die Annahme, bei der „Gruppe Freital“ handelt es sich um eine terroristische Vereinigung, dessen Mitglied unser Mandant sei, für rechtlich unzutreffend. Daher haben wir gegen die Entscheidung Revision eingelegt, über die der BGH nun zu entscheiden hat.“

 

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