Bewährung im Verfahren um die Brände im Andromedaweg 7 in Leipzig

Am 26.03.2020 endete der Prozess um eine Brandserie im Jahr 2018/2019 in einem Grünauer Mehrfamilienhaus mit einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe.

Das Amtsgericht Leipzig verurteilte die Angeklagte Tina M. am 01.10.2019 wegen Sachbeschädigung in 2 Fällen und wegen vorsätzlicher Brandstiftung in 2 Fällen, jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten. Ihr wurde vorgeworfen, am 24.10.2018, 15.12.2018, 23.12.2018 und 06.01.2019 in einem Grünau Mehrfamilienhaus jeweils Feuer gelegt zu haben.

Gegen dieses Urteil hatte sowohl die Verteidigung, als auch die Staatsanwaltschaft Leipzig - letztere zu Ungunsten der Angeklagten - Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig wollte die Verurteilung zu einer höheren, als vom Amtsgericht Leipzig ausgesprochenen, Freiheitsstrafe erreichen. Nach einer mehrtägigen Hauptverhandlung verurteilte das Landgericht Leipzig die von Rechtsanwalt Thomas verteidigte Angeklagte noch wegen vorsätzlicher Brandstiftung in 2 Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, setzte diese Freiheitsstrafe zur Bewährung aus und hob den seit Januar 2019 bestehenden Haftbefehl auf.

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