Aufhebung der Haftbefehle im Prozess um versuchten Mord in der Sybelstraße

Am 21.04.2021 startete am Landgericht Leipzig der Prozess um einen vorgeworfenen Mordversuch in Sellerhausen-Stünz. Die Staatsanwaltschaft warf zunächst 4 Angeklagten vor, am 02.04.2020 in der Sybeltstraße in Leipzig einen 19-Jährigen niedergeschossen und einen 28-Jährigen mit einem Messer angegriffen zu haben.

Die Angeklagten befanden sich seit dem 03.04.2020 in Untersuchungshaft.

Bereits am 12.10.2021 setzte die Schwurgerichtskammer das Verfahren aus, da eine Schöffin mitteilte, dass sie wegen einer beidseitigen Schwerhörigkeit nicht mehr in der Lage sei, zuverlässig der Hauptverhandlung zu folgen. Da das Gericht es vorab verabsäumt hatte, Hilfsschöffen für das Verfahren hinzuzuziehen, war die Aussetzung des Hauptverfahrens nach durchgeführten 13 Hauptverhandlungstagen ohne Alternative. Die Hauptverhandlung musste daher von Beginn an neu durchgeführt werden.

Gleichwohl hielt das Gericht die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft für erforderlich. Allerdings trennte das Gericht nunmehr zur Verfahrensbeschleunigung das Verfahren gegen die beiden nicht in Haft befindlichen Angeklagten ab, nachdem wiederholt die Hauptverhandlung wegen Coronaverdachts nicht durchgeführt werden konnte. Eine Beschwerde von Rechtsanwalt Thomas zum Oberlandesgericht Dresden blieb zunächst ohne Erfolg. Dagegen reichte Rechtsanwalt Thomas Verfassungsbeschwerde zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof ein; hier ist bisher keine Entscheidung ergangen.

Nachdem nunmehr im Dezember 2021 eine Berufsrichterin erkrankte und das Gericht das Verfahren erneut aussetzen und von vorn beginnen musste, beantragte Rechtsanwalt Thomas erneut die Aufhebung des Haftbefehls gegen seinen Mandanten.

Diesem Antrag kam das Gericht nun mit Beschluss vom 03.01.2022 nach.

Rechtsanwalt Thomas nach der Haftentlassung seines Mandanten: „Solche Umfangsverfahren bergen immer wieder Überraschungen und Wendungen. Die nunmehrige Aufhebung des Haftbefehls war nach 1 Jahr und 9 Monaten Untersuchungshaft alternativlos, nachdem das Verfahren zweimal ausgesetzt werden musste.“

 

 

 

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